Fiscal Vertretung
Die Möglichkeiten eines steuerlichen Vertreters hat viele Vorteile und ist besonders interessant, für die beteiligten Unternehmen, die nicht in dem Land wohnen, wo die Fiskale-Anmeldung gemacht wird. Sie können Ware aus Drittländern, die für ein EU-Mitgliedstaat bestimmt sind, Zoll- und Steuertechnisch von uns als Fiscal-Vertreter (steuerlicher Vertreter) behandeln lassen.
Wenn Sie bei der Einfuhr von Waren die Verlagerungsregelung in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Fiscal-Vertreter einschalten. Berbo-Grens-Service ist absoluter
Spezialist im Bereich der Fiscal Vertretung. Als Ihr Fiscal-Vetreter kommen wir beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit unmittelbarer Lieferung in ein anderes EU-Land zum Einsatz. Wir wickeln dabei die Waren schon bei der Ankunft an der EU-Auβengrenze (z.B. Rotterdamer Hafen ; Hamburger Hafen ; auch Flughäfen wie Schiphol oder Hamburg) zum freien Verkehr ab, ohne das Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entrichtet werden muss. Damit ist auch im Zielland keine erneute Zollabfertigung nötig.
Wir haben unsere Dienstleistungen so strukturiert und organisiert, dass wir unseren Service sowohl für groβe Warenmengen als auch für kleine einmalige Sendungen anbieten können.
Sie können sofort nach der fiskalen Anmeldung, frei über die Ware verfügen.
Der Fiscal-Vertreter ist nicht nur zuständig für die zollrechtliche Anmeldung, sondern er ist auch verantwortlich für das Finanzamt.
Der Fiskalvertreter kann folgende Maβnahmen ergreifen:
1. Zoll-Abwicklung
2. EUSt-Anmeldung
3. Intrastat-Anmeldung
4. ICT-Anmeldung
Die Anzahl der Zollformalitäten nimmt durch einen steuerlichen Vertreter drastisch ab. Das Aufmachen von Transit Dokument ist nicht mehr notwendig. Nicht erledigte T-Dokumente kommen nicht mehr vor. Sie sparen Zeit und so mit auch Geld. Für detaillierte Informationen über diese Dienste, klicken Sie bitte
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