Intrastat
Das Intrastat-System wird seit dem 1. Januar 1993 (d.h. zum Zeitpunkt der Erschaffung des Europäischen Binnenmarktes) von der EU eingesetzt. Die Informationen, die das Intrastat-System liefert, wird für die Entwicklung der EU-Politik auf dem Binnenmarkt im Allgemeinen und für die Analyse von bestimmten Märkten verwendet.
Vor 1993 wurden die Intrastat-Daten vom Zoll gesammelt. In dieser Zeit wurden alle Im- und Exporte beim Zoll gemeldet. Seit dem Binnenmarkt 1993 bekommt der Zoll diese Meldungen aber nicht mehr.
Dadurch sind die Unternehmen selbst dazu verpflichtet, diese Angaben anzumelden. Für jede sich bietende statistische Dateien.
Verwendete Daten, die von den nationalen Behörden gesammelt werden, sind:
• die Identifikation Nummer der Partei (in der Regel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
• Bezugszeitraum (in der Regel einen Monat, die Frist für die Mehrwertsteuer)
• die Art der Warenstrom (Eingang, Versendung)
• die Ware (durch die so genannte 8-stelligen Code innerstaatliche (aka KN-Code))
• der Wert der Ware (in der Regel die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer)
• die Mengen (in der Regel als Eigenmasse ausgedrückt, d.h. das Gewicht ohne Verpackung)
• die Partner eines Mitgliedstaats (bei der Ankunft des Herkunftsmitgliedstaats, die der
Bestimmungsmitgliedstaat Versendung)
• die Art der Transaktion (z.B. Kauf, Verkauf, Verarbeitung Handel)
• Herkunftsland (wo das Produkt hergestellt wird)